Legionellen im Leitungswasser

Der aktuelle Newsletter des Beratungszentrums für Hygiene (BZH) informiert ausführlich über die neue Prüfpflicht für Haus-Eigentümer.


Am 1. November ist die aktualisierte Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Eine der wichtigsten Neuerungen ist Prüfpflicht auf Legionellen. Hauseigentümer und -Verwalter sind künftig für die regelmäßige Untersuchung sämtlicher Anlangen mit zentraler Trinkwassererwärmung verantwortlich.

Eine Fachinformation zu diesem Thema hat jetzt der synlab-Partner BZH (Beratungszentrum für Hygiene) veröffentlicht. Darin werden unter anderem Fragen wie

  • Welche Anlagen sind betroffen?
  • Wie oft muss untersucht werden?
  • Wie muss untersucht werden?
  • Wer darf untersuchen?

und vieles weitere ausführlich behandelt.

Sie finden den BZH-Newsletter zur Novellierung der Trinkwasserverordnung als pdf am rechten Rand.

Vollständiger Bericht

Ansprechpartner

Dipl.-Geoök.  Claudia  Wagner
Produktmanagerin Trinkwasser

Leitung Technische Hygiene, QMV
claudia.wagner@synlab.com