Schwangerenvorsorge: Serologisches Infektionsscreening

Bestimmte Infektionen können zu Erkrankungen und/oder Entwicklungsstörungen des Kindes führen, insbesondere wenn sie während der Schwangerschaft oder Geburt als Erstinfektion ohne vorbestehenden Immunschutz auftreten. Ein Überblick.


In vielen Fällen verläuft die Infektion der Mutter asymptomatisch und kann nur durch geeignete Laboruntersuchungen nachgewiesen werden. Da die Ätiologie z.B. bei Aborten oder bei erst postnatal auftretenden Symptomen oft nicht geklärt werden kann, ist hier auch von einer beträchtlichen Dunkelziffer auszugehen.

Durch die Mutterschaftsrichtlinien sind Screeninguntersuchungen auf Röteln, Lues, Hepatitis B, Infektionen mit Chlamydia trachomatis und HIV (bei Einwilligung der Patientin) vorgegeben.

Darüber hinaus gibt es einige weitere wichtige Erreger – wie Toxoplasma gondii, Cytomegalie-Virus oder Parvovirus B19 –, bei denen Screeninguntersuchungen kein Bestandteil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge sind. Eine frühzeitige Diagnose und Therapie verbessert die Prognose jedoch maßgeblich.

  • Die Kenntnis des Serostatus im Bezug auf diese Erreger hat klare Konsequenzen für die Schwangere und deren Betreuung.
  • Darüber hinaus führt das Wissen um den bestehenden Immunschutz zu einer entspannteren Haltung der Schwangeren („Alles im grünen Bereich“).

 

Serologische Stufendiagnostik

Bei den meisten Erregern wird zunächst das spezifische IgG und IgM bestimmt.

  • Wenn weder erregerspezifisches IgG noch IgM nachweisbar ist, hat die Schwangere noch keinen Kontakt mit dem Erreger gehabt. Eine Primärinfektion ist somit möglich (mögliche Ausnahme: Infektion in der Inkubationsphase; ggf. Nachweis durch Verlaufskontrolle bei V.a. kürzliche Exposition).
  • Positives IgG bei negativem IgM spricht gegen eine Primärinfektion (mögliche Ausnahme: Bei einer kürzlichen Infektion mit Parvovirus B19 kann das erregerspezifische IgM bereits wieder abgesunken sein, obwohl noch eine Virämie vorliegt).
  • Bei positivem IgG- und IgM-Nachweis muss nicht unbedingt eine frische Infektion vorliegen. Es kann sich auch um persistierendes IgM oder eine unspezifische Reaktion handeln.

Durch die Bestimmung der Avidität der IgG-Antikörper kann der Zeitpunkt der Primärinfektion weiter eingegrenzt werden.

Hochavide Antikörper (Avidität = Maß für die Bindungsstärke zwischen Antigen und Antikörper) entstehen im Laufe mehrerer Monate durch immer bessere Anpassung der gebildeten Antikörper während der Immunreifung. Der Nachweis von Antikörpern gegen bestimmte Antigene in speziellen Immunoblots (-> typisches Bandenmuster) spricht ebenfalls für eine zurückliegende Infektion.

Verlaufskontrolle nach zwei bis drei Wochen

Auch bei Nachweis von erregerspezifischem IgM lässt sich mit Hilfe dieser speziellen Abklärungsteste in den meisten Fällen eine Primärinfektion innerhalb der letzten 3 bis 4 Monate ausschließen. Natürlich lässt sich eine schwangerschaftsrelevante Infektion umso eindeutiger ausschließen, je früher im Schwangerschaftsverlauf ein solcher Befund erhoben wird.

In der Regel kann der Infektionsstatus anhand einer einzelnen Serumprobe ermittelt werden. Bei unklaren Befunden und auch zur Dokumentation von frischen Infektionen sollte jedoch eine IgG- und IgM-Verlaufskontrolle nach 2 bis 3 Wochen durchgeführt werden. Bei einem signifikanten Titeranstieg liegt eine aktive Infektion vor.

Da das Alter der Schwangerschaft für die Beurteilung des Übertragungsrisikos eine entscheidende Rolle spielt, muss die Schwangerschaftswoche für das weitere Vorgehen einschließlich Therapie immer mit berücksichtigt werden.

 

Einen Fachartikel zu den schwangerschaftsrelevanten Infektionskrankheiten Toxoplasmose und Cytomegalie finden Sie als PDF am rechten Rand.