Schwangerenvorsorge: Serologisches Infektionsscreening Teil 2

Um Ringelröteln, Windpocken und häufige Fragen zur Abklärung schwangerschaftsrelevanter Infektionen geht es im zweiten Teil unseres Überblicks.


Mit den folgenden FAQ wollen wir Ihnen und uns die Abklärung schwangerschaftsrelevanter Infektionen erleichtern.

 

Warum ein Screening möglichst früh in der Schwangerschaft?

Schwangerschaftsrelevante Infektionen lassen sich dann in den meisten Fällen eindeutig ausschließen. Bei nachgewiesener frischer Infektion ist eine frühzeitige Überwachung bzw. Behandlung möglich.

Bei einem abklärungsbedürftigen Befund im Rahmen einer IGeL-Anforderung bitte Abklärung (Kassenleistung) möglichst sofort und nicht erst, wenn sich die Patientin routinemäßig wieder vorstellt. Ggf. wurde dann bereits wertvolle Zeit verloren und die erste, diagnostisch wertvollste Probe wurde schon verworfen.

 

Welche Angaben benötigt das Labor?

  • Schwangerschaftswoche (SSW)
  • Anlass der Untersuchung/Fragestellung (z.B. „Kontakt mit erkrankter Person vor 2 Tagen“, „unklares Exanthem“, „auffällige Sonographie“ etc.)
  • Welche Symptomatik seit wann?

 

Warum ist die Angabe der SSW wichtig?

Das Übertragungsrisiko hängt vom Alter der Schwangerschaft ab. Bei auffälligen Screeningbefunden, z.B. mit positivem IgM-Nachweis, lässt sich durch Spezialuntersuchungen (Avidität, Blots) der Infektionszeitpunkt eingrenzen.

Für das weitere Vorgehen ist es entscheidend, ob eine Erstinfektion bei schon bestehender Schwangerschaft oder um den Konzeptionszeitpunkt herum ausgeschlossen werden kann.Wenn die Infektion mit hoher Wahrscheinlichkeit schon vor der Konzeption eingetreten ist, besteht keine Gefahr für die Schwangerschaft.

Bitte auch bei reinen Screening-Anforderungen ohne Vorliegen einer klinischen Symptomatik immer SSW angeben:

  • Bei vielen Erregern verläuft die Primärinfektion asymptomatisch.
  • Bei Weiterleitung zur Abklärung im synlab-Schwerpunktlabor für Infektionsserologie in Augsburg liegen die relevanten Angaben dann auch gleich vor.

 

Welche klinische Fragestellung kann vorliegen?

  • Screening
  • Abklärung von Symptomen a) bei der Mutter b) beim Kind

 

Wozu braucht das Labor die klinischen Angaben bzw. die Fragestellung? Warum ist die Zeitangabe des Erkrankungsbeginns/der Symptomatik wichtig?

Für die Interpretation muss die Dynamik der Antikörperbildung im Infektionsverlauf berücksichtigt werden. Davon hängen die weitere Abklärung und die Empfehlungen für das weitere Vorgehen ab.

Zum Beispiel: Bei Anforderung Parvovirus-B19-Serologie schließt ein komplett negativer Befund (IgG und IgM negativ) bei der Fragestellung „Abklärung eines auffälligen sonografischen Befundes – V.a. Hydrops“ eine Infektion mit diesem Virus als Ursache aus; bei der Fragestellung „Frische Infektion nach Exposition?“ aber keinesfalls.

Hier müssen mehrere Kontrolluntersuchungen im Abstand von 2 Wochen durchgeführt werden.

Andererseits: Bei der Konstellation Parvovirus B19-IgG pos./-IgM neg. kann bei „V.a. frische Infektion wegen Exposition vor wenigen Tagen“ eine Primärinfektion ausgeschlossen und Immunität bescheinigt werden.

Bei der Fragestellung „Abklärung auffälliger sonografischer Befund – V.a. Hydrops“ sollte bei dieser serologischen Konstellation jedoch eine weitere Abklärung mittels PCR aus mütterlichen EDTA-Blut sowie ggf. Pränataldiagnostik erfolgen. Schädigungen des Fetus können noch bis zu 20 Wochen nach der Primärinfektion auftreten.

Den vollständigen Artikel (Infektionen mit Parovirus B19, Varizellen) finden Sie als pdf am rechten Rand der Seite.

 

Vollständiger Bericht

Ansprechpartner

Dr. med. Ulrike Hauser
Fachärztin für Mikrobiologie,
Virologie und Infektionsepidemiologie
ulrike.hauser@synlab.com