VZV-Antikörperbestimmung im EBM


Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Varizella-Zoster-Infektion in die Richtlinien zur Empfängnisregelung aufgenommen. Der Nachweis von VZV-Antikörpern darf künftig zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt werden. Er betrifft alle nichtschwangeren Frauen im gebärfähigen Alter mit unklarer Immunität.

 

Eine unklare Immunitätslage ist gegeben, wenn die Patientin nicht sicher bereits Windpocken hatte oder über keinen – im Impfpass dokumentierten – Impfschutz verfügt. Nach aktueller Datenlage sind in Deutschland annähernd 97 Prozent der Frauen im gebärfähigen Alter seropositiv. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass von 20 000 bis 30 000 Schwangeren pro Jahr ohne Impfschutz auszugehen ist. Die Inzidenz einer VZV-Primärinfektion in der Schwangerschaft liegt bei zirka 0,7 pro 1000 Schwangerschaften.

 

Die Risiken einer Primärinfektion für Mutter und Kind während der Schwangerschaft (z.B. Varizellenpneumonie, Letalität unbehandelt bis zu 45 Prozent) können durch die STIKO-Indikationsimpfung seronegativer Frauen mit Kinderwunsch vermieden werden. Dazu muss jedoch zunächst der Immunstatus bekannt sein.

 

Die Erfassung der Immunitätslage – Bestimmung von VZV-IgG – ist seit 1. Oktober mit der GOP 01833 abzurechnen. Sie ist mit 300 Punkten (10,51 €) bewertet.

 

Ansprechpartner

Dr. med. Ulrike Hauser
Fachärztin für Mikrobiologie,
Virologie und Infektionsepidemiologie
ulrike.hauser@synlab.com