Legionellen im Leitungswasser
Der aktuelle Newsletter des Beratungszentrums für Hygiene (BZH) informiert ausführlich über die neue Prüfpflicht für Haus-Eigentümer.
Am 1. November ist die aktualisierte Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Eine der wichtigsten Neuerungen ist Prüfpflicht auf Legionellen. Hauseigentümer und -Verwalter sind künftig für die regelmäßige Untersuchung sämtlicher Anlangen mit zentraler Trinkwassererwärmung verantwortlich.
Eine Fachinformation zu diesem Thema hat jetzt der synlab-Partner BZH (Beratungszentrum für Hygiene) veröffentlicht. Darin werden unter anderem Fragen wie
- Welche Anlagen sind betroffen?
- Wie oft muss untersucht werden?
- Wie muss untersucht werden?
- Wer darf untersuchen?
und vieles weitere ausführlich behandelt.
Sie finden den BZH-Newsletter zur Novellierung der Trinkwasserverordnung als pdf am rechten Rand.
Vollständiger Bericht
Ansprechpartner
Dipl.-Geoök. Claudia WagnerProduktmanagerin Trinkwasser
Leitung Technische Hygiene, QMV
claudia.wagner@synlab.com

