Trinkwasserverordnung: Was ist neu?
Voraussichtlich im Sommer 2011 tritt die Novellierung der Trinkwasserverordnung in Kraft. Damit ändern sich auch die Anforderungen für Vermieter und Verwalter von Gewerbeimmobilien.
Die wichtigsten Punkte in Kürze:
- Anzeige des Bestandes einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung an das Gesundheitsamt
- Jährliche hygienische Untersuchung der Trinkwasser-Installation – Untersuchungspflicht Legionellen
- Einrichtung geeigneter Probeentnahmestellen
- Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bei Planung Bau und Betrieb als Mindeststandard
Experten für technische Hygiene
Als Unternehmer und/oder Inhaber einer Wasserversorgungsanlage in Ihrem Objekt sind Sie für diese Aufgaben verantwortlich. Wir unterstützen und beraten Sie hierbei gerne. Als europaweit tätiger Anbieter von Umweltanalytik sind wir nach TrinkwV 2001 gelistet und zertifiziert und greifen auf langjährige Erfahrung und Know-how in der technischen Hygiene zurück.
Unsere Leistungen für Sie:
Untersuchung nach DVGW Arbeitsblatt W551:
- Festlegung geeigneter Probeentnahmestellen
- Probenahme durch zertifizierte Probenehmer nach TrinkwV 2001
Mikrobiologische Analyse - Analyse Legionellen
- Chemische Analyse – Schwermetalle, Korrosionsparameter
- Kontrolle der Temperaturen
Begehung der Anlage und Beratung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik:
- Kurzdokumentation des Istzustandes
- Erstellung des Hygieneplans nach VDI 6023
- Empfehlungen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik
- Konzeption und Begleitung von Sanierungen
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Ansprechpartner
Dipl.-Geoök. Claudia WagnerProduktmanagerin Trinkwasser
Leitung Technische Hygiene, QMV
claudia.wagner@synlab.com

