Bodenanalytik

Altlasten in Böden

Das Bundes – Bodenschutzgesetz (BBodSchG) regelt die Untersuchung und Bewertung von Altlastenverdachtsflächen und schädlichen Bodenverunreinigungen.

Die Zulassungsvoraussetzungen für Untersuchungsstellen sind im § 18 BBodSchG geregelt. Insbesondere ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde und Zuverlässigkeit zu erbringen sowie die notwendige gerätetechnische Ausstattung nachzuweisen.

Die Anforderungen an die Probenahme, Bodenanalytik und Qualitäts­sicherung von Boden, Sickerwasser und Bodenluft ist im Anhang 1 der Bodenschutz- und Altlastenverordnung (Bundesbodenschutzgesetz, BBodSchV) geregelt. Die Untersuchungen beziehen sich dabei auf die Wirkungspfade (Boden – Mensch, Boden – Nutzpflanze und Boden – Grundwasser) und Nutzungen, für die sich eine Gefahr ergibt. Besondere Bedeutung haben dabei die unterschiedlichen Verfahren der Extraktionen und Elution von Böden, wie z.B. Königswasser-, Ammoniumnitrat- und Bodensättigungsextraktion sowie Elutionen mit Wasser (Über­kopf­schütteln oder Säulenversuch). Die nachfolgende Analyse anorganischer (z.B. Schwermetalle) und organischer (z.B. PAK, PCB, BTEX/LHKW u. MKW) Schadstoffe erfolgt mit modernster Gerätetechnik (z.B. GC-MS, od.. ICP/-MS) in den synlab Umweltinstiuten.

Durch geeignete Qualitätssicherungsmaßnahmen (intern und extern) wird die Reproduzierbarkeit und Richtigkeit der Untersuchungsergebnisse überwacht und dokumentiert. Insbesondere sind hierzu die Kompetenz­­bestätigung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005, sowie die regelmäßige erfolgreiche Teilnahme an Ringversuchen zu nennen.

Ansprechpartner

Dipl.-Ing. (FH) Bernd Blößl

Produktmanager Altlasten, Reststoffe, Hydrogeologie

Telefon +49 (0) 821 56995-200
oder +49 (0) 151 14050134

bernd.bloessl@synlab.com