
Bodenanalytik
Altlasten in Böden
Das Bundes – Bodenschutzgesetz (BBodSchG) regelt die Untersuchung und Bewertung von Altlastenverdachtsflächen und schädlichen Bodenverunreinigungen.
Die Zulassungsvoraussetzungen für Untersuchungsstellen sind im § 18 BBodSchG geregelt. Insbesondere ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde und Zuverlässigkeit zu erbringen sowie die notwendige gerätetechnische Ausstattung nachzuweisen.
Die Anforderungen an die Probenahme, Bodenanalytik und Qualitätssicherung von Boden, Sickerwasser und Bodenluft ist im Anhang 1 der Bodenschutz- und Altlastenverordnung (Bundesbodenschutzgesetz, BBodSchV) geregelt. Die Untersuchungen beziehen sich dabei auf die Wirkungspfade (Boden – Mensch, Boden – Nutzpflanze und Boden – Grundwasser) und Nutzungen, für die sich eine Gefahr ergibt. Besondere Bedeutung haben dabei die unterschiedlichen Verfahren der Extraktionen und Elution von Böden, wie z.B. Königswasser-, Ammoniumnitrat- und Bodensättigungsextraktion sowie Elutionen mit Wasser (Überkopfschütteln oder Säulenversuch). Die nachfolgende Analyse anorganischer (z.B. Schwermetalle) und organischer (z.B. PAK, PCB, BTEX/LHKW u. MKW) Schadstoffe erfolgt mit modernster Gerätetechnik (z.B. GC-MS, od.. ICP/-MS) in den synlab Umweltinstiuten.
Durch geeignete Qualitätssicherungsmaßnahmen (intern und extern) wird die Reproduzierbarkeit und Richtigkeit der Untersuchungsergebnisse überwacht und dokumentiert. Insbesondere sind hierzu die Kompetenzbestätigung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005, sowie die regelmäßige erfolgreiche Teilnahme an Ringversuchen zu nennen.
Stichworte
Bodenanalytik · Altlasten · Bodenuntersuchung · kontaminierte Erde · Bundesbodenschutzgesetz · Sickerwasser · Bodenluft · GutachtenAnsprechpartner
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