Pestizidanalytik

Untersuchung auf Pflanzenschutzmittel

Verbraucher von Lebensmitteln haben Ansprüche, die erfüllt sein wollen. Gleichzeitig sind die Anbauflächen limitiert und Produktpreise nicht beliebig steigerbar. Das macht den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Gemüse- und Obstanbau (Pestizide) notwendig und nahezu unver­­meidlich.

Für jedes in Deutschland bzw. in der EU zugelassene Pflanzenschutzmittel werden vom Gesetzgeber Höchstmengen erlassen, die im Sinne des Verbraucherschutzes festgelegt worden sind.

Denn auch der Verbraucherschutz wird europaweit anspruchsvoller: Grenzwertdefinitionen, Deklarationspflichten, Verpackungs­normen. Manch­es wirkt bürokratisch, anderes ist in der Tat sinnvoll für Verbrauch­­eraufklärung. Alles aber hat Auswirkungen auf den Erzeuger und den Händler.

 

Wir untersuchen auf:

  • Herbizide (gegen Unkräuter)
  • Insektizide (gegen Schadinsekten)
  • Fungizide (gegen Pilze)
  • Rodentizide (gegen Nagetiere)
  • Nematizide (gegen Nematoden = Fadenwürmer)
  • Akarizide (gegen Milben/Spinnentiere)
  • Molluskizide (gegen Schnecken)
  • Bakterizide (gegen Bakterien)

Das synlab Umweltinstitut untersucht nach genormten Verfahren Obst und Gemüse auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Zwei Gerätesysteme stellen dabei die Präzision sicher: 

  • Gaschromatografie-System:
    Selektive Detektoren (ECD, NPD)
    Massenselektive Detektoren (MSD, MS/MS)
    Ionenfallen Detektoren (ITD)
  • Flüssigkeitschromatografie-System:
    Massenselektive Detektoren (MS-MS)

Fragen zur Lebensmittelanalytik können Sie hier stellen.

 

Unser aktuelles Wirkstoffspektrum der Multimethode nach Quechers
(ASU § 64 LFGB L 00.00-115) finden Sie hier:

Ansprechpartner

Ellen Hoffmann-Eubel
Tel.: +49 7141 6958110
E-Mail: ellen.hoffmann-eubel@synlab.com

Standortleitung Tamm,
Staatl. geprüfte Lebensmittelchemikerin,
Zulassung nach §43 LFGB für die chemische und mikrobiologische Untersuchung von amtlichen Gegenproben im Bereich Lebensmittel Bestellung und Vereidigung als IHK Sachverständige für Lebensmittelchemie
& -kennzeichnung (Region Stuttgart),
Erlaubnis zum Arbeiten mit Krankheitserregern nach §44 Infektionsschutzgesetz